Woran Sie eine zugelassene Sammlung erkennen
Gewerbliche Sammler müssen ihre Sammlung anzeigen — seit 2013 in einem strengen Verfahren. Nur wer das getan hat, darf sammeln.
- Prüfen Sie, ob der Sammler in unserer [Liste der zugelassenen Sammler] steht. Bei diesen Sammlern können Sie die genannten Gegenstände bedenkenlos bereitstellen.
- Seien Sie misstrauisch, wenn der Wurfzettel Dinge anbietet, die gewerbliche Sammler nicht mitnehmen dürfen — etwa Kühlschränke, Autobatterien oder andere Elektrogeräte.
- Im Zweifel: nichts bereitstellen und die Sammlung uns melden → Kontaktformular
Bei nicht angezeigten Sammlungen ist nicht sichergestellt, dass das Sammelgut ordnungsgemäß verwertet wird.
Elektrogeräte gehören nicht auf die Straße
Gewerbliche Straßensammler dürfen keine Elektrogeräte mitnehmen. Alte Geräte geben Sie kostenlos am Recyclinghof ab, melden sie zur Abholung mit dem Sperrmüll an — oder bringen sie zum Händler zurück.
Wohin mit Schrott und Papier
Schrott: Kleinschrott in die Gelbe Tonne, größere Teile zur Sperrmüll- und Schrottabholung anmelden oder zum Recyclinghof bringen.
Papier: in die Blaue Tonne oder zum Recyclinghof. Viele Kindergärten und Schulen sammeln außerdem Altpapier für den AWV — fragen Sie in der Einrichtung nach.
Die Erlöse aus Papier und Schrott, die der Verband sammelt, fließen in die Abfallgebühren. Was Sie dem AWV überlassen, senkt also Ihre eigenen Kosten.