Standort Krölpa-Chursdorf — Entsorgungszentrum und Deponie

Verbandsdeponie, Müllumladestation und Kleinannahmezentrum.

Luftbild einer von Feldern und Wald umgebenen Deponiefläche mit Erdaufschüttungen, Fahrzeugen und einem kleinen Betriebsgebäude.
  • Verbandsdeponie der Klasse II (in Betrieb) — Annahme nach Deponieverordnung, Tabelle 2 Spalte 7 → [Zuordnungswerte (PDF)]
  • Müllumladestation für den Raum Greiz und Zeulenroda
  • Kleinannahmezentrum für Privatanlieferungen → Recyclinghöfe

Anlieferung für Gewerbe: Entsorgungsanfragen mit Analysen und Probenahmeprotokollen (Analytikumfang nach Deponieverordnung) an technik@awv-ot.de. Die Formulare zur grundlegenden Charakterisierung finden Sie unter Formulare.

Öffnungszeiten
Mo–Fr: 7.45–15.45 Uhr
Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten sind bei Tageslicht nach Vereinbarung möglich.

Adresse und Kontakt
Chursdorf 70, 07907 Dittersdorf (zwischen Chursdorf und Auma-Weidatal, Ortsteil Krölpa)
036626 31131
kroelpa@awv-ot.de

Anfahrt planen (Google Maps) — Krölpa-Chursdorf — Entsorgungszentrum und Deponie (öffnet in neuem Fenster)

Bewirtschaftung: „Umwelt" Entsorgungs- und Straßenservice GmbH

Das nimmt die Deponie an
Abfälle nach Katalog und Preisliste, die die Anforderungen für Deponien der Klasse II erfüllen (Deponieverordnung, Tabelle 2 Spalte 7) → [Zuordnungswerte (PDF)] · Preisliste

Das brauchen Sie für die Anlieferung

  • Analyse nach Deponieverordnung (Anhang 3, Tabelle 2 Spalte 7) von einem zertifizierten Labor
  • Bei Mengen über 500 Tonnen: grundlegende Charakterisierung nach § 8 Deponieverordnung → [Formular]

Entsorgungsanfragen mit Analysen und Probenahmeprotokollen:
deponie@awv-ot.de, Telefon 0365 833 21 54

Privatanlieferungen
Kleinmengen aus Haushalten nimmt das Kleinannahmezentrum am Standort an — Mo–Fr zu den Öffnungszeiten, zusätzlich jeden Samstag in ungeraden Kalenderwochen von 8.00 bis 11.45 Uhr. → Recyclinghöfe

Auf dem Gelände befindet sich außerdem eine Müllumladestation des ZRO.

Der Deponiebetrieb erfolgt auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 21. Dezember 2017.